Änderungen bei KFW-Darlehen

Änderungen bei KFW-Darlehen

KfW-Informationen zu wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen

Energieeffizient Sanieren (151/152): Produktverbesserungen zum 01.08.2015
Energieeffizient Bauen (153): Neues Förderangebot zum 01.04.2016
Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere für einen nahezu
klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, hat die KfW-Bankengruppe
Produktverbesserungen und eine Neuaufstellung der Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und
Sanieren“ vorgenommen.

Energieeffizient Sanieren (151/152)
Folgende Verbesserungen gelten für Anträge, die ab dem 01.08.2015 bei der KfW eingehen:
Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro
je Wohneinheit erhöht.

Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes
Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA –
energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag
gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).

Einführung eines Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen
Für die Einzelmaßnahmen wird ein Tilgungszuschuss neu eingeführt. Über die Höhe des
neuen Tilgungszuschusses informieren wir Sie rechtzeitig.

Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs
Monate verlängert.

Kein Ausweis der Tilgungszuschüsse im Merkblatt
Im neuen Merkblatt werden die Angaben zur Höhe der Tilgungszuschüsse nicht mehr
ausgewiesen, sondern im Internet auf den Programmseiten kfw.de/151 oder kfw.de/152
unter dem Reiter Konditionen angezeigt.
Wir schaffen damit die Möglichkeit zur Anpassung der Tilgungszuschüsse unabhängig von Merkblattänderungen.

Energieeffizient Bauen (153)
Die Förderung in Energieeffizient Bauen wird für die Antragstellung ab 01.04.2016 neu aufgestellt:
Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70

Zum 01.01.2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV.

Aus diesem Grund stellen wir die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 ein (Antragseingang)
und fokussieren diese stärker auf Neubauten mit höheren energetischen Anforderungen.
Zur Sicherung von Programmbedingungen und Zinskonditionen kann ein Verkäufer von Wohneinheiten, z. B. ein Bauträger, KfW-Fördermittel beantragen und beim Verkauf die Förderzusagen an die Erwerber übertragen.

Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
Für das KfW-Effizienzhaus 55 bieten wir zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an
(„KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“).
Dabei können die Sachverständigen auf standardisierte Maßnahmenpakete aus Vorgaben für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.

Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung.
Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Die Zinsverbilligung erfolgt aus Bundesmitteln.
Kein Ausweis der Tilgungszuschüsse im Merkblatt

Die Ausführungen unter Punkt Energieeffizient Sanieren (151/152) werden analog für
Energieeffizient Bauen ab dem 01.04.2016 angewendet.
Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40-Plus informieren wir rechtzeitig vor Programmstart.

Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.

Schutzklausel beim Ersterwerb
Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.

Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.

Über die neuen Fördermöglichkeiten informieren wir Sie rechtzeitig.

Quelle: Information zu wohnungswirtschaftlichen Finanzierungen der KfW-Bankengruppe

Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
zertifizierter Baufinanzierungsberater IHK
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ

Schildgenstraße 2f
50169 Kerpen

Mail: christoph.steinberger@forumfinanz.de
Homepage www.finanzen-steinberger.de


Fröhliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr

Liebe Kundinnen,
liebe Kunden,

ein für uns sehr erfolgreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, sodass wir uns an dieser Stelle bei bereits deutlich über 900 Kunden herzlich bedanken möchten, die uns im Rahmen der Finanz- & Vermögensanlage sowie bei Baufinanzierungen und Kreditvermittlung ihr Vertrauen geschenkt haben.

Wir freuen uns darauf, Sie alle im Jahr 2015 wieder bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen und Ihren Familien:

Fröhliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie alle vor allem gesund und munter, sodass alle guten Vorsätze für 2015 auch eingehalten werden können 😉

 

Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ
Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank
www.finanzen-steinberger.de


Änderungen zum Jahreswechsel

Noch 94 Tage bis zur neuen Zeitrechnung in der deutschen Versicherungswirtschaft:

Änderungen wie die Garantiezinssenkung von 1,75% auf 1,25%, das neue LVRG für die Lebens- , Renten- , & Berufsunfähigkeitsversicherungen,
Reform der Krankenkassen 2015,
die voraussichtlich zum 01.01.2015 in Kraft kommende europäische Vermittlerrichtlinie IMD2 und deren Auswirkungen werden künftig dafür sorgen, dass sich die Anforderung an qualifizierte Vermittler weiter verstärken und dadurch die bisher höchste Marktbereinigung in der Vermittlerlandschaft ergeben wird.
Alleine das derzeitige Durchschnittsalter der Vermittlerlandschaft (55-58 Jahre, je nach Vertriebszweig) wird sich dadurch in den nächsten Jahren ebenso drastisch vom Markt verabschieden müssen.

Mein Team von www.finanzen-steinberger.de und ich sind auf diese Änderungen bereits bestens vorbereitet und haben dementsprechende Maßnahmen getroffen, um auch in Zukunft die Themen von der Aktienanalyse über Baufinanzierung bis hin zur Versicherungsvermittlung und Betreuung jeglicher Art gewährleisten zu können.

Sichern Sie sich jetzt noch die Chancen im Jahr 2014.
Die Zeiten standen noch nie so gut wie in diesem Jahr.


Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014

Warnwestenpflicht: Gesetz zum 1. Juli 2014 verpflichtet nur zum Mitführen.

Ein weiteres Gesetz zum 1. Juli 2014 kommt für viele Autofahrer unerwartet:
Einer deals.com-Umfrage zufolge wussten bis vor kurzem 42 Prozent der PKW-Fahrer noch nichts von der künftigen Pflicht, eine Warnweste auch im privat genutzten Auto stets griffbereit mitzuführen.
Bislang galt die Warnwestenpflicht nur für Dienstfahrzeuge.
Das Paradoxe an der Warnwestenpflicht ist jedoch, dass Autofahrer nicht verpflichtet sind, die Warnweste in einer Gefahrensituation auch zu tragen.
Sie müssen sie lediglich dabei haben.

Mein Team von www.finanzen-steinberger.de empfiehlt für jeden Insassen eine eigene Warnweste dabei zu haben.


Ab dem 01. Mai 2014 sind Energie-Ausweise Pflicht

Liebe Leserinnen und Leser,

ab heute, 01.05.2014, sind Energie-Ausweise Pflicht.

Wichtig:
Mit sofortiger Wirkung müssen Vermieter sowie Hausverkäufer neben dem Energieausweis zusätzliche Angaben darüber machen, wie die Wohnung oder das Haus beheizt wird (ÖL, Gas etc.).

Fehlen künftig solche Informationen, drohen ordentliche Bußgelder.

Was sich sonst noch ändert:

Eigentümer von Wohnhäusern sind dazu verpflichtet, alte Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen.

Ab Januar 2015 müssen alte Kessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.

Für die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern greift diese Pflicht nur, wenn das Haus 2002 oder später bezogen wurde.

Ebenso müssen Warmwasserbereitung und Heizung von Neubauten ab 2016 deutlich sparsamer arbeiten.

Der maximal zulässige Energiebedarf verringert sich gegenüber der alten Energieeinsparverordnung von 2009 um 25 Prozent.

 

 

Liebe Grüße aus Kerpen,

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter

geprüfter Versicherungsfachmann IHK

Versicherungsgutachter

Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV

Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ

Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank

Homepage: www.finanzen-steinberger.de


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