Techniker Krankenkasse erneut beste Krankenkasse in der BRD

Techniker Krankenkasse erneut beste Krankenkasse in der BRD

TK erneut beste Krankenkasse in der BRD

Darauf ist Verlass: Die TK bietet dauerhaft Top-Qualität. Zum achten Mal in Folge hat Focus-Money die TK zu Deutschlands bester Krankenkasse gekürt.

Die Techniker Krankenkasse ist und bleibt Deutschlands beste Krankenkasse – zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin Focus-Money (Ausgabe 49/2013) in seinem großen Krankenkassentest.

„Beständig die Beste“

Zum achten Mal testete Focus-Money das Service- und Leistungsspektrum gesetzlicher Krankenversicherungen. Zum achten Mal ist die TK Gesamtsieger und zugleich auch die Bestplatzierte unter den bundesweit geöffneten Kassen. Die TK überzeuge mit ihrem aktuellen Angebot und habe auch in der Langzeitbetrachtung die Nase vorn, urteilt Focus-Money und kürt die Techniker Krankenkasse zum „Sieger über alle abgefragten Leistungsbereiche hinweg“. Die TK belegt den Spitzenplatz in diesem Krankenkassenvergleich schon seit 2006 – ohne Unterbrechung.

Wie auch Sie von den absoluten TOP-Konditionen profitieren können, erfahren Sie am schnellsten über eine Kontaktaufnahme mit meinem Team.

Wir übernehmen für Sie kostenfrei die volle Abwicklung mit Arbeitgeber sowie alter und neuer Krankenkasse.

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Auf den Punkt gebracht (450 EUR Job)

Die Lohngrenze für Minijobs stieg zum 01.01.2013 von 400 Euro um 50 Euro auf 450 Euro pro Monat

Seitdem die Bundesregierung im Jahr 2003 die Minijobs eingeführt hat, ist deren Anteil am Gesamtarbeitsmarkt auf derzeit rund 20 Prozent angestiegen, berichtet die ARD.

Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete im Februar 2012 bereits über 7,4 Millionen Arbeitsstellen dieser Art. Über die Hälfte der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Die Koalition hat nun aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den letzten Jahren die Einkommensgrenze der Minijobs im Januar 2013 erstmals seit der Einführung von 400 auf 450 Euro angehoben, und die Minijobs sind nun rentenversicherungspflichtig.

Was ändert sich bei der Rentenversicherung?

Bisher waren Minijobber noch von Rentenversicherungsbeiträgen befreit.

Der Arbeitgeber hat pauschal seinen Anteil an der Rentenversicherung von 15 Prozent gezahlt.

Minijobber konnten mit einem sogenannten Verzicht auf die Versicherungsfreiheit den Anteil freiwillig von 15 auf 19,9 Prozent aufstocken.

Dies bedeutete im Endeffekt für den Minijobber Abzüge von 4,9 Prozent pro Monat.

Durch diese Aufstockung konnte der Minijob jedoch als Versicherungszeit angerechnet werden, und Minijobber konnten Riester-Rente beantragen.

Von dieser Regelung hat jedoch kaum jemand Gebrauch gemacht.

(Auch für Minijobber ist eine Riester-Rente möglich)

Seit Beginn des Jahres 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt zur Zeit 18,9 Prozent (Stand 2/2013), sodass jeder Minijobber ab sofort einen Anteil von 3,9 Prozent beisteuern muss.

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor 2013 versicherungsfrei abgeschlossen haben, bleibt es auch weiterhin so.

Sie haben aber die Möglichkeit, auf Ihre Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Beitrag aufzustocken.

Wenn jedoch Ihr Arbeitgeber den monatlichen Lohn auf über 400 Euro anhebt, besteht auch für Sie Versicherungspflicht.

Von dieser können Sie sich aber auch weiterhin befreien lassen.

Sollten Sie vor der Neuregelung bereits selbst Ihren Anteil zur Rentenversicherung eingezahlt haben, bleiben Sie weiterhin versicherungspflichtig und können sich nicht befreien lassen.

Ebenfalls sichert die eigene Aufstockung ggfs. den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder ermöglicht es überhaupt erst die Wartezeit von derzeit 60 Monaten zu erfüllen.

Mein Team und ich helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.

 

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter

geprüfter Versicherungsfachmann IHK

Versicherungsgutachter

Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV

Vermögensmanager für FORUMFINANZ

Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank

Homepage                         www.finanzen-steinberger.de


Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2013

Mein Team und ich wünschen Ihnen/Euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Rutsch ins Jahr 2013.

Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei nunmehr über 800 Kunden, die uns in den letzten sieben Jahren Ihr Vertrauen rund um die Themen: Baufinanzierung, Kreditvermittlung, Versicherungen und Kapitalanlagen geschenkt haben.

Natürlich werden wir auch im Jahr 2013 für Sie/Euch da sein.

 

 

 

Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
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50169 Kerpen

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Techniker Krankenkasse stellt alle anderen in den Schatten

TK erneut Deutschlands beste Krankenkasse

Darauf ist Verlass: Die TK bietet dauerhaft Top-Qualität. Zum siebten Mal in Folge hat Focus-Money die TK zu Deutschlands bester Krankenkasse gekürt.

Die Techniker Krankenkasse ist und bleibt Deutschlands beste Krankenkasse – zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin Focus-Money (Ausgabe 49/2012) in seinem großen Krankenkassentest.

„Beständig die Beste“

Zum siebten Mal testete Focus-Money das Service- und Leistungsspektrum gesetzlicher Krankenversicherungen. Zum siebten Mal ist die TK Gesamtsieger und zugleich auch die Bestplatzierte unter den bundesweit geöffneten Kassen. Die TK überzeuge mit ihrem aktuellen Angebot und habe auch in der Langzeitbetrachtung die Nase vorn, urteilt Focus-Money und kürt die Techniker Krankenkasse zum „Sieger über alle abgefragten Leistungsbereiche hinweg“. Die TK belegt den Spitzenplatz in diesem Krankenkassenvergleich schon seit 2006 – ohne Unterbrechung. „Beständig die Beste“, titelt Focus-Money folgerichtig. In dem Vergleich untersuchten die Experten das gesamte Leistungsspektrum von 83 bundesweit und regional geführten Kassen.

Topplatzierungen in allen Kategorien

In drei Disziplinen schneidet die TK als alleiniger Spitzenreiter ab: bei den Wahltarifen, in der Kategorie Bonus-/Vorteilsprogramme und bei den besonderen Angeboten zur ambulanten und integrierten Versorgung. In den Bereichen Gesundheitsförderung, Zahnversorgung und Transparenz erzielt die TK die maximale Punktzahl und in den übrigen Disziplinen Beitrag/Finanzstärke, Service, Naturheilverfahren, Zusatzleistungen und Zusatzversicherungen landet sie jeweils in den Top 5.

Die TK ist auch „Doktors Liebling“

In einer Online-Umfrage unter mehr als 15.000 Ärzten und Zahnärzten untersuchte Focus-Money darüber hinaus, welche Kassen einen guten Ruf bei der Ärzteschaft genießen. Auch in dieser Sonderdisziplin „Doktors Liebling“ belegt die TK den ersten Platz, in der Kategorie der bundesweit geöffneten Kassen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern.

TK-Dividende für Ihre Gesundheit

Dass die TK in puncto Finanzkraft sehr gut aufgestellt ist, bestätigt auch die Untersuchung von Focus-Money. Das zahlt sich für die TK-Mitglieder aus: Mit der TK-Dividende können sie bis zu 80 Euro für das Jahr 2013 erhalten.

 

 

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Qualifizierte Beratung ist wichtiger denn je !

Laut § 1 BetrAvG haften Sie als Unternehmer grundsätzlich für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen.

Aber kennt wirklich jeder Unternehmer sowie jeder Berater das ganze Ausmaß dieser Verantwortung? So gibt es alleine in den verschiedensten Durchführungswegen (Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds und der Pensionszusage) gleich mehrere Arten, sich eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Jede dieser sogenannten Durchführungswege wirkt sich natürlich auch unterschiedlich auf die Geldbörse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers aus. Neben den Durchführungswegen gibt es, wie soll es in Deutschland auch anders sein, zahlreiche Rechtsgrundlagen wie bspw. § 5 LStDV. Hiernach muss der Arbeitgeber seinen besonderen Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nachkommen.

Unter anderem muss der Arbeitgeber bei Durchführung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung gesondert je Versorgungszusage und Arbeitnehmer Folgendes aufzeichnen:

Im Falle einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG :

1.) den Zeitpunkt der Erteilung

2.) den Zeitpunkt der Übertragung (Portabilität ab 21.12.2012 gefährlich bei UNISEX)

3.) bei der Änderung einer vor dem 01. Januar 2005 erteilten Versorgungszusage alle Änderungen der Zusage nach dem 31.Dezember 2004

Auch hinsichtlich der Zusageform (Leistungszusage, Beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung) kann man sich derzeit glücklich schätzen, wenn der Steuerberater und der Vermittler die gültigen Rechtsgrundlagen verstanden haben und damit unzugehen wissen.

Zusätzlich sollten folgende Themen Berücksichtigung finden:

1.) Unverfallbarkeitsfristen (Unterschiede nach Arbeitnehmer-, Arbeitgeber-, oder Mischfinanzierung)

2.) Insolvenzschutz (Gründung des PSVaG)

3.) Anpassungsprüfungspflicht

4.) ggfs. § 6a EStG

5.) Prüfung von Änderungen, insbesondere der Verheiratungs-, Invalidisierungs- und Ausscheidewahrscheinlichkeiten

6.) Klarstellung nach § 16 Betr.AVG

7.) Abfindungsklausel

8.) Vermeidung einer unbewußten Insolvenzverschleppung

9.) § 3 Nr. 66 EStG (gerade in der Unternehmensnachfolge)

10.) Enthaftung des Steuerberaters

11.) Nachschussrisiko entsprechend dem Treuhändervorbehalt § 172 VVG

12.) Nachschussrisiko bei Arbeitsplatzwechsel § 2 Abs. 5 b Betr.AVG

Zusätzlich gab es in der Vergangenheit oftmals eine einkommensbezogene Pensionszusage.

Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Unternehmen Pleite geht. Insbesondere dann, wenn es zum Ende eines Arbeitslebens noch zusätzliche Gratifikationen oder Abfindungen gibt. Gerne überprüfen mein Team und ich Ihre bisherigen Verträge und setzen uns auch mit Ihrem Steuerberater(n) / Wirtschaftsprüfer(n) und bisherigen Vermittler(n) an einen Tisch, um Ihnen bei dem trotz aller Fallstricke spannenden Thema mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Vermögensmanager für FORUMFINANZ
Zertifizierter Finanzberater für die FürstFugger Privatbank

Schildgenstraße 2f
50169 Kerpen

Mail: christoph.steinberger@forumfinanz.de
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Erlaubnis gem. § 34 c GewO – Stadt Bergheim

Registrierungsnummer D-M1C4-IIHD5-33 gem. § 34 d Abs. 1 GewO


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