Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014

Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014

Warnwestenpflicht: Gesetz zum 1. Juli 2014 verpflichtet nur zum Mitführen.

Ein weiteres Gesetz zum 1. Juli 2014 kommt für viele Autofahrer unerwartet:
Einer deals.com-Umfrage zufolge wussten bis vor kurzem 42 Prozent der PKW-Fahrer noch nichts von der künftigen Pflicht, eine Warnweste auch im privat genutzten Auto stets griffbereit mitzuführen.
Bislang galt die Warnwestenpflicht nur für Dienstfahrzeuge.
Das Paradoxe an der Warnwestenpflicht ist jedoch, dass Autofahrer nicht verpflichtet sind, die Warnweste in einer Gefahrensituation auch zu tragen.
Sie müssen sie lediglich dabei haben.

Mein Team von www.finanzen-steinberger.de empfiehlt für jeden Insassen eine eigene Warnweste dabei zu haben.


Ab dem 01. Mai 2014 sind Energie-Ausweise Pflicht

Liebe Leserinnen und Leser,

ab heute, 01.05.2014, sind Energie-Ausweise Pflicht.

Wichtig:
Mit sofortiger Wirkung müssen Vermieter sowie Hausverkäufer neben dem Energieausweis zusätzliche Angaben darüber machen, wie die Wohnung oder das Haus beheizt wird (ÖL, Gas etc.).

Fehlen künftig solche Informationen, drohen ordentliche Bußgelder.

Was sich sonst noch ändert:

Eigentümer von Wohnhäusern sind dazu verpflichtet, alte Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen.

Ab Januar 2015 müssen alte Kessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.

Für die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern greift diese Pflicht nur, wenn das Haus 2002 oder später bezogen wurde.

Ebenso müssen Warmwasserbereitung und Heizung von Neubauten ab 2016 deutlich sparsamer arbeiten.

Der maximal zulässige Energiebedarf verringert sich gegenüber der alten Energieeinsparverordnung von 2009 um 25 Prozent.

 

 

Liebe Grüße aus Kerpen,

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter

geprüfter Versicherungsfachmann IHK

Versicherungsgutachter

Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV

Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ

Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank

Homepage: www.finanzen-steinberger.de


Techniker Krankenkasse erneut beste Krankenkasse in der BRD

TK erneut beste Krankenkasse in der BRD

Darauf ist Verlass: Die TK bietet dauerhaft Top-Qualität. Zum achten Mal in Folge hat Focus-Money die TK zu Deutschlands bester Krankenkasse gekürt.

Die Techniker Krankenkasse ist und bleibt Deutschlands beste Krankenkasse – zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschaftsmagazin Focus-Money (Ausgabe 49/2013) in seinem großen Krankenkassentest.

„Beständig die Beste“

Zum achten Mal testete Focus-Money das Service- und Leistungsspektrum gesetzlicher Krankenversicherungen. Zum achten Mal ist die TK Gesamtsieger und zugleich auch die Bestplatzierte unter den bundesweit geöffneten Kassen. Die TK überzeuge mit ihrem aktuellen Angebot und habe auch in der Langzeitbetrachtung die Nase vorn, urteilt Focus-Money und kürt die Techniker Krankenkasse zum „Sieger über alle abgefragten Leistungsbereiche hinweg“. Die TK belegt den Spitzenplatz in diesem Krankenkassenvergleich schon seit 2006 – ohne Unterbrechung.

Wie auch Sie von den absoluten TOP-Konditionen profitieren können, erfahren Sie am schnellsten über eine Kontaktaufnahme mit meinem Team.

Wir übernehmen für Sie kostenfrei die volle Abwicklung mit Arbeitgeber sowie alter und neuer Krankenkasse.

www.finanzen-steinberger.de


Auf den Punkt gebracht (450 EUR Job)

Die Lohngrenze für Minijobs stieg zum 01.01.2013 von 400 Euro um 50 Euro auf 450 Euro pro Monat

Seitdem die Bundesregierung im Jahr 2003 die Minijobs eingeführt hat, ist deren Anteil am Gesamtarbeitsmarkt auf derzeit rund 20 Prozent angestiegen, berichtet die ARD.

Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete im Februar 2012 bereits über 7,4 Millionen Arbeitsstellen dieser Art. Über die Hälfte der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Die Koalition hat nun aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den letzten Jahren die Einkommensgrenze der Minijobs im Januar 2013 erstmals seit der Einführung von 400 auf 450 Euro angehoben, und die Minijobs sind nun rentenversicherungspflichtig.

Was ändert sich bei der Rentenversicherung?

Bisher waren Minijobber noch von Rentenversicherungsbeiträgen befreit.

Der Arbeitgeber hat pauschal seinen Anteil an der Rentenversicherung von 15 Prozent gezahlt.

Minijobber konnten mit einem sogenannten Verzicht auf die Versicherungsfreiheit den Anteil freiwillig von 15 auf 19,9 Prozent aufstocken.

Dies bedeutete im Endeffekt für den Minijobber Abzüge von 4,9 Prozent pro Monat.

Durch diese Aufstockung konnte der Minijob jedoch als Versicherungszeit angerechnet werden, und Minijobber konnten Riester-Rente beantragen.

Von dieser Regelung hat jedoch kaum jemand Gebrauch gemacht.

(Auch für Minijobber ist eine Riester-Rente möglich)

Seit Beginn des Jahres 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt zur Zeit 18,9 Prozent (Stand 2/2013), sodass jeder Minijobber ab sofort einen Anteil von 3,9 Prozent beisteuern muss.

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor 2013 versicherungsfrei abgeschlossen haben, bleibt es auch weiterhin so.

Sie haben aber die Möglichkeit, auf Ihre Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Beitrag aufzustocken.

Wenn jedoch Ihr Arbeitgeber den monatlichen Lohn auf über 400 Euro anhebt, besteht auch für Sie Versicherungspflicht.

Von dieser können Sie sich aber auch weiterhin befreien lassen.

Sollten Sie vor der Neuregelung bereits selbst Ihren Anteil zur Rentenversicherung eingezahlt haben, bleiben Sie weiterhin versicherungspflichtig und können sich nicht befreien lassen.

Ebenfalls sichert die eigene Aufstockung ggfs. den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder ermöglicht es überhaupt erst die Wartezeit von derzeit 60 Monaten zu erfüllen.

Mein Team und ich helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.

 

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter

geprüfter Versicherungsfachmann IHK

Versicherungsgutachter

Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV

Vermögensmanager für FORUMFINANZ

Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank

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Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2013

Mein Team und ich wünschen Ihnen/Euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Rutsch ins Jahr 2013.

Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei nunmehr über 800 Kunden, die uns in den letzten sieben Jahren Ihr Vertrauen rund um die Themen: Baufinanzierung, Kreditvermittlung, Versicherungen und Kapitalanlagen geschenkt haben.

Natürlich werden wir auch im Jahr 2013 für Sie/Euch da sein.

 

 

 

Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Vermögensmanager für FORUMFINANZ
Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank
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50169 Kerpen

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