Was steckt hinter dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) ?

Was steckt hinter dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) ?

Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Auf dem Weg zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Versicherungsprämien und -leistungen unzulässig ist.

Daraufhin wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp 2 Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln.

Somit sind ab dem 21.12.2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend!

Ab diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge der privaten Lebens-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Kraftfahrtversicherung für Männer und Frauen gleich sein.

Die Neugliederung im Jahr 2012 lohnt sich vorallem für Männer, da diese letzmalig Preisvorteile sichern können.

Ein Abschluss in diesem Jahr lohnt sich allerdings auch für Frauen, denn generell gilt: je früher man startet, desto niedriger sind die Beiträge.

Und bei der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung kommt hinzu, dass sich der Gesundheitszustand jederzeit sehr schnell verändern kann und mit einem Abschluss deshalb auf keinen Fall gewartet werden sollte.

Tipp:

Außerdem ist es wichtig, sich gegen dieses existenzielle Risiko sofort abzusichern und nicht erst in 2013!

Mein Team und ich unterstützen Sie gerne mit einem umfangreichen Angebot und adäquaten Lösungen.


Zulagensicherungsverfahren für die Vergangenheit

Riester-Rente:

Im Rahmen des neuen Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BeitrRLUmsG) haben Sie einmalig die Möglichkeit, Beiträge für vergangene Beitragsjahre nachzuzahlen. Durch diese Nachzahlung können Sie sich den Zulagenanspruch auch für zurückliegende Jahre sichern.

Mein Team und ich helfen Ihnen gerne weiter, sofern auch Sie davon profitieren wollen.


Aus Nominalzins wurde am 11.06.2010 Sollzins

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Der Sollzins (ehemals Nominalzins ) gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an.

Aus diesem Zinssatz und nicht aus dem Effektivzins errechnet sich auch die zu zahlende Zinsrate.

Bei einer Baufinanzierung mit Zinsbindung bleibt der Zinssatz während der gesamten vereinbarten Zinsbindung garantiert gleich.

Der Effektivzins ist zum größten Teil eine rechnerische Größe, die die tatsächlichen Kosten eines Darlehens anzeigen soll.

Im Gegensatz zum Sollzins berücksichtig der Effektivzins gemäß Preisangabenverordnung bestimmte Faktoren und Kosten.

Diese sind z.B. der Nominalzins, Bearbeitungsgebühren, Verrechnungstermine der Zins- und Tilgungsleistungen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich), Tilgungssatz, Tilgungshöhe und Tilgungsbeginn, sowie der Auszahlungskurs.

Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt.

Das Ergebnis ist der Effektivzins.

Sind die Konditionen eines Darlehens über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“.

Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit möglich ist, spricht man vom „anfänglichen effektiven Jahreszins“.

Theoretisch können Sie nun Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit anhand des Effektivzinssatzes miteinander vergleichen.

Hierfür müssen jedoch alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den Sollzins identisch sein.

Da Ihnen diese Faktoren aber oft nicht genannt werden, ist der Vergleich ausschließlich über den Effektivzins problematisch.

Hinzu kommt, dass verschiedene Kosten nicht im Effektivzins berücksichtigt werden.

Dazu gehören Schätzgebühren oder Wertermittlungskosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungsgebühren.

Unser Tipp !
Um einen effektiven Vergleich von Darlehensangeboten durchführen zu können, benötigen wir

1) identische Angebote
2) eine Auflistung aller Nebenkosten
3) einen Tilgungsplan bzw. eine Restschuldberechnung bei Zinsbindungsende.
Nur mit Hilfe dieser Faktoren lassen sich Angebote für Ihre Baufinanzierung richtig vergleichen.

Beispiel:
Wenn Ihnen z.B. zwei identische Angebote vorliegen, ein Angebot jedoch eine höhere Restschuld am Ende der Zinsbindung ausweist als das andere, dann wissen Sie, dass bei dem Angebot mit der höheren Restschuld Gebühren enthalten sind, die weder im Effektivzins berücksichtig wurden, noch im Angebot explizit ausgewiesen wurden.

Somit ist dieses Angebot teurer als das mit der geringeren Restschuld.

 

Gerne helfen Ihnen mein Team und ich bei der Auswahl des richtigen Angebots weiter.


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