Was steckt hinter dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) ?

Was steckt hinter dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) ?

Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Auf dem Weg zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Versicherungsprämien und -leistungen unzulässig ist.

Daraufhin wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp 2 Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln.

Somit sind ab dem 21.12.2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend!

Ab diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge der privaten Lebens-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Kraftfahrtversicherung für Männer und Frauen gleich sein.

Die Neugliederung im Jahr 2012 lohnt sich vorallem für Männer, da diese letzmalig Preisvorteile sichern können.

Ein Abschluss in diesem Jahr lohnt sich allerdings auch für Frauen, denn generell gilt: je früher man startet, desto niedriger sind die Beiträge.

Und bei der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung kommt hinzu, dass sich der Gesundheitszustand jederzeit sehr schnell verändern kann und mit einem Abschluss deshalb auf keinen Fall gewartet werden sollte.

Tipp:

Außerdem ist es wichtig, sich gegen dieses existenzielle Risiko sofort abzusichern und nicht erst in 2013!

Mein Team und ich unterstützen Sie gerne mit einem umfangreichen Angebot und adäquaten Lösungen.


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