Warnwestenpflicht: Gesetz zum 1. Juli 2014 verpflichtet nur zum Mitführen.
Ein weiteres Gesetz zum 1. Juli 2014 kommt für viele Autofahrer unerwartet:
Einer deals.com-Umfrage zufolge wussten bis vor kurzem 42 Prozent der PKW-Fahrer noch nichts von der künftigen Pflicht, eine Warnweste auch im privat genutzten Auto stets griffbereit mitzuführen.
Bislang galt die Warnwestenpflicht nur für Dienstfahrzeuge.
Das Paradoxe an der Warnwestenpflicht ist jedoch, dass Autofahrer nicht verpflichtet sind, die Warnweste in einer Gefahrensituation auch zu tragen.
Sie müssen sie lediglich dabei haben.
Mein Team von www.finanzen-steinberger.de empfiehlt für jeden Insassen eine eigene Warnweste dabei zu haben.