Täglich berichten die Medien über die dramatischen Verhältnisse in der Ukraine. Es ist absolut fürchterlich diese Nachrichten auf allen Kanälen zu sehen.
Wir, die Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG, wollen hier nicht einfach zusehen, sondern aktiv Mehrwerte in Form von jeglicher Unterstützung sowie der passenden Unterkunft schaffen. Zusätzlich werden wir mit unserem vollständigen Netzwerk & Know-how helfen.
Ein paar Punkte die sicherlich notwendig sind, werden wir über diese Seite künftig veröffentlichen & aktualisieren.
Pressemitteilung vom 18.03.2022
Kolpingstadt Kerpen – Ukraine (stadt-kerpen.de)
Pressemittelung zur Sachspenden vom 11.03.2022
Häufig gestellte Fragen – FAQ | Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz regelt Art und Höhe der staatlichen Unterstützung. Neben Grundleistungen u. a. für Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung gehört auch die medizinische Versorgung dazu.
Nach §4 AsylbLG haben die Geflüchteten Anspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, einschließlich nötiger Medikamente, sowie auf empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Schwangere und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung.
Wie die medizinische Versorgung für die Menschen aus der Ukraine umgesetzt wird, ist Ländersache.
Bisher ist es so, dass in einigen Gemeinden und Bundesländern erkrankte Personen zunächst zum Sozialamt gehen müssen, wo die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung festgestellt wird.
Sie erhalten dann einen Behandlungsschein, mit dem sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können.
Einfacher ist es, wenn die Geflüchteten – wie in einigen Bundesländern üblich – sofort eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen, die ihnen die Tür zum direkten Arztbesuch öffnet.
Die Anmeldung der Flüchtlinge bei der zuständigen Krankenkasse erfolgt ausschließlich durch das Sozialamt.
Ihnen wurde vorher eine Krankenkasse zugewiesen, mit der die Abrechnung über die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen geregelt ist. Jedoch ist nicht klar, wie aufwändig die Beantragung ist und wie lange es dauert, bis eine solche Karte den Menschen wirklich vorliegt.
Allen fliehenden Menschen – egal ob sie bei Freunden oder Verwandten oder in Flüchtlingsunterkünften unterkommen – ist empfohlen, sich in Deutschland an eine Behörde zu wenden. Das kann eine Ausländerbehörde, die Bundespolizei oder eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung sein. Der EU-Ministerrat hat am 3. März 2022 entschieden, dass für die Menschen aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wird. Ukrainische Staatsangehörige und andere Menschen aus Drittstaaten, die im Zusammenhang mit der russischen Invasion stehen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und brauchen keinen Asylantrag zu stellen. Sie erhalten existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag. Auch stehen sie dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung. Allerdings muss eine Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
hier folgen bald nähere Informationen
hier stellen wir in Kürze diverse Anträge ein
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine zusammengestellt.
Hier der offizielle Text:
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