- Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden ergeben.
- Dem Namen entsprechend ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen.
- Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes, sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten, z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mietausfall oder Dekontaminationskosten.
- Bei einer Baufinanzierung verlangen die Kreditgeber ( z.B. die Bank ), dass eine Wohngebäudeversicherung besteht oder abgeschlossen wird. Dabei werden Ihre eigenen Produkte gerne im Paket mit dem Kredit angeboten.
Sprechen Sie mich darauf an, da ich Ihnen in der Regel eine günstigere und/oder leistungsfähigere Versicherung anbieten kann.
Unser Tipp
Wenn das Dach schon in Flammen steht, ist es zu spät!