- Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.
- Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer geeignet. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.
- Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren – das sichert Steuervorteile.
Es gibt fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung:
- Direktzusage des Arbeitgebers
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktversicherung
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Unser Tipp
Die betriebliche Altersversorgung ist in der Ansparphase grundsätzlich „Hartz-IV-fest“