Rürup-Rente

Seit dem Jahr 2005 gibt es eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge: Eine private Leibrente, die nach ihrem Erfinder Bert Rürup “Rürup-Rente” oder auch “Basisrente”  genannt wird.
Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Private Rentenversicherung, für die jedoch einige besondere Bedingungen zu beachten sind: So sind die Beiträge zu dieser Versicherung steuerlich absetzbar, und das Guthaben ist konkurs-, pfändungs- und Hartz IV- sicher. Auf der anderen Seite aber kann sie ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Erst ab einem Alter von 60 Jahren (bei Neuverträgen seit 2012 ab 62) kann sie in Anspruch genommen werden. Sie ist vorher nicht flexibel nutzbar, und im Todesfall kann das Guthaben ausschließlich an den hinterbliebenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden!
Auch sind sämtliche Leistungen aus der Rürup- Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Es ist somit ein Produkt, das nicht für jedermann geeignet ist. Dort, wo es passt, bietet es aber ganz erhebliche Vorteile!

Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam das für Sie (und Ihren Partner) passende Produkt finden

Unser Tipp
Beteiligen Sie das Finanzamt am Aufbau Ihrer Altersversorgung.



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