Liebe Leser,
erneut beschäftigte sich das Oberlandesgericht Dresden mit der Frage, ob Bearbeitungsgebühren bei Krediten zulässig sind. (AZ 8 U 662/11)
Immer häufiger stellen Banken Bearbeitungsgebühren für den Abschluss eines Verbraucherkredits in Rechnung. Dies ist widerrechtlich, wie ein Oberlandesgericht feststellt. Die Endkunden sollten daher zuviel gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Hier werden sicherlich sehr hohe Rückforderungsansprüche auf die Banken und Sparkassen zukommen.
Hintergrund: Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. In dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz 2 Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärte das Oberlandesgericht Dresden für unzulässig. Da die beklagte Sparkasse ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurücknahm, ist das Urteil nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte.
Mein Team und ich helfen Ihnen sehr gerne weiter, als Verbraucher die Bearbeitungsgebühren sowie zusätzlich die deshalb anfallenden Zinsen für einen herkömmlichen Kredit zurückzufordern.
Auch hinsichtlich der zum 21.12.2012 geltenden neuen Rechtssprechung zu den Unisex-Tarifen sicherlich eine tolle Möglichkeit für jeden, sich mit uns an einen Tisch zu setzen.