Änderungen bei KFW-Darlehen

Änderungen bei KFW-Darlehen

KfW-Informationen zu wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen

Energieeffizient Sanieren (151/152): Produktverbesserungen zum 01.08.2015
Energieeffizient Bauen (153): Neues Förderangebot zum 01.04.2016
Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere für einen nahezu
klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, hat die KfW-Bankengruppe
Produktverbesserungen und eine Neuaufstellung der Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und
Sanieren“ vorgenommen.

Energieeffizient Sanieren (151/152)
Folgende Verbesserungen gelten für Anträge, die ab dem 01.08.2015 bei der KfW eingehen:
Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro
je Wohneinheit erhöht.

Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes
Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA –
energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag
gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).

Einführung eines Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen
Für die Einzelmaßnahmen wird ein Tilgungszuschuss neu eingeführt. Über die Höhe des
neuen Tilgungszuschusses informieren wir Sie rechtzeitig.

Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs
Monate verlängert.

Kein Ausweis der Tilgungszuschüsse im Merkblatt
Im neuen Merkblatt werden die Angaben zur Höhe der Tilgungszuschüsse nicht mehr
ausgewiesen, sondern im Internet auf den Programmseiten kfw.de/151 oder kfw.de/152
unter dem Reiter Konditionen angezeigt.
Wir schaffen damit die Möglichkeit zur Anpassung der Tilgungszuschüsse unabhängig von Merkblattänderungen.

Energieeffizient Bauen (153)
Die Förderung in Energieeffizient Bauen wird für die Antragstellung ab 01.04.2016 neu aufgestellt:
Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70

Zum 01.01.2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV.

Aus diesem Grund stellen wir die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 ein (Antragseingang)
und fokussieren diese stärker auf Neubauten mit höheren energetischen Anforderungen.
Zur Sicherung von Programmbedingungen und Zinskonditionen kann ein Verkäufer von Wohneinheiten, z. B. ein Bauträger, KfW-Fördermittel beantragen und beim Verkauf die Förderzusagen an die Erwerber übertragen.

Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
Für das KfW-Effizienzhaus 55 bieten wir zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an
(„KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“).
Dabei können die Sachverständigen auf standardisierte Maßnahmenpakete aus Vorgaben für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.

Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung.
Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Die Zinsverbilligung erfolgt aus Bundesmitteln.
Kein Ausweis der Tilgungszuschüsse im Merkblatt

Die Ausführungen unter Punkt Energieeffizient Sanieren (151/152) werden analog für
Energieeffizient Bauen ab dem 01.04.2016 angewendet.
Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40-Plus informieren wir rechtzeitig vor Programmstart.

Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.

Schutzklausel beim Ersterwerb
Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.

Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.

Über die neuen Fördermöglichkeiten informieren wir Sie rechtzeitig.

Quelle: Information zu wohnungswirtschaftlichen Finanzierungen der KfW-Bankengruppe

Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
zertifizierter Baufinanzierungsberater IHK
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ

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