Liebe Leserinnen und Leser,
ab heute, 01.05.2014, sind Energie-Ausweise Pflicht.
Wichtig:
Mit sofortiger Wirkung müssen Vermieter sowie Hausverkäufer neben dem Energieausweis zusätzliche Angaben darüber machen, wie die Wohnung oder das Haus beheizt wird (ÖL, Gas etc.).
Fehlen künftig solche Informationen, drohen ordentliche Bußgelder.
Was sich sonst noch ändert:
Eigentümer von Wohnhäusern sind dazu verpflichtet, alte Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen.
Ab Januar 2015 müssen alte Kessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.
Für die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern greift diese Pflicht nur, wenn das Haus 2002 oder später bezogen wurde.
Ebenso müssen Warmwasserbereitung und Heizung von Neubauten ab 2016 deutlich sparsamer arbeiten.
Der maximal zulässige Energiebedarf verringert sich gegenüber der alten Energieeinsparverordnung von 2009 um 25 Prozent.
Liebe Grüße aus Kerpen,
Christoph Steinberger
Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Leitender Vermögensmanager für FORUMFINANZ
Finanzberater für die Fürst Fugger Privatbank
Homepage: www.finanzen-steinberger.de