Schwere Folgen von Unisex beim Arbeitgeber

Schwere Folgen von Unisex beim Arbeitgeber

Ein Urteil mit ungeahnten Folgen für Arbeitgeber ?

Die geschlechtsneutralen Tarife müssen künftig auch in der betrieblichen Altersversorgung Anwendung finden. Auf den ersten Blick nichts Besonderes, aber der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Die Problemstellung lässt sich alleine schon an einer alltäglichen Situation erklären: Was ist zu tun, wenn ein Arbeitgeber ab 21. Dezember einen neuen Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin einstellt und diese von ihrem Vorarbeitgeber eine Versorgung mitbringen.

Muss der neue Arbeitgeber die Versicherung eines männlichen Neuzuganges vom Vorarbeitgeber übernehmen, um eine Verschlechterung zu vermeiden. Oder empfiehlt man seinem Mitarbeiter, den Altvertrag mit Eigenbeiträgen fortzuführen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist der neue Arbeitgeber zwar zur Übernahme verpflichtet, jedoch gibt es für ihn bestimmte gesetzliche Handlungsalternativen  mit unterschiedlichen Auswirkungen, insbesondere Haftungsrisiken. Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitgeber dringend erforderlich, in und für ihre Betriebe entsprechende Regelungen zu treffen in Form von Versorgungsordnungen oder Betriebsvereinbarungen.

Sofern etwas Vergleichbares bereits besteht, sollten sie diese Regelungen auf die neue Rechtslage anpassen. Ebenso erforderlich ist es, den Arbeitnehmer bei Eintritt in das Unternehmen über die getroffenen Regelungen in Kenntnis zu setzen und dies entsprechend zu dokumentieren. Dies empfiehlt sich alleine schon auf grund des weitestgehend unbeachteten § 5 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten des Arbeitgebers hinsichtlich Portabilität regelt. Unabhängige Hilfestellung in dieser nicht ganz einfachen Materie finden Arbeitgeber bei spezialisierten Rechtsanwälten oder gerichtlich zugelassenen Rentenberatern, die sie rechts- und haftungssicher in die Zeitrechnung geleiten können.

Zusätzlich sind mein Team und ich natürlich auch für Sie da.

Liebe Grüße aus Kerpen,

Christoph Steinberger

Steuerfachangestellter
geprüfter Versicherungsfachmann IHK
Versicherungsgutachter
Fachberater für Betriebliche Altersversorgung BWV
Vermögensmanager für FORUMFINANZ
Zertifizierter Finanzberater für die FürstFugger Privatbank

Schildgenstraße 2f
50169 Kerpen

Mail: christoph.steinberger@forumfinanz.de
Homepage: www.finanzen-steinberger.de

Erlaubnis gem. § 34 c GewO – Stadt Bergheim

Registrierungsnummer D-M1C4-IIHD5-33 gem. § 34 d Abs. 1 GewO


STEINBERGER® steht für Transparenz. Bitte lesen Sie unsere Erstinformation.
Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!