Kraftfahrzeugversicherung

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
  • Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Die Teil-/Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die zum Teil Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
  • Die Vollkaskoversicherung deckt die Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.

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