Kraftfahrzeugversicherung

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
  • Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Die Teil-/Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die zum Teil Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
  • Die Vollkaskoversicherung deckt die Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.

Sprechen Sie mich an, wenn ich auch für Sie den günstigsten Tarif ermitteln soll.

Unser Tipp
Einmal im Jahr die Kfz-Versicherung überprüfen (lassen).



STEINBERGER® steht für Transparenz. Bitte lesen Sie unsere Erstinformation.
Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!