Der Zweck einer Kapitallebensversicherung ist im Grunde auch die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, nur gibt es hier auch eine Auszahlung im Erlebensfall, sprich wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt. Es handelt sich demnach nicht nur um eine Lebensversicherung, sondern auch um eine Geldanlage.
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