Rechtsschutzversicherung

  • Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird.
  • Sie wird sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen angeboten.
  • Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz des individuellen Versichertenrisikos aufgebaut.

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme, übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

  • Gesetzliche Anwaltsgebühren des Versicherten
  • Zeugengelder / Sachverständigenhonorare / Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
  • Auch Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.
Unser Tipp
„Wartezeit“ nach Versicherungsbeginn beachten!



STEINBERGER® steht für Transparenz. Bitte lesen Sie unsere Erstinformation.
Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!