Riester-Rente

  • Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente.
    Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
  • Nur wer den Mindesteigenbeitrag im Jahr von 4% ( mindestens 60,- € ) oder maximal 2.100,- € in den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage.
    Es wird eine lebenslange Rente in gleich bleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
  • Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 100% des Kapitals entnommen werden. Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen, eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden.
  • Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.

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Unser Tipp
175 Euro pro Jahr Fördergeld! Da kommt über die Jahre eine stolze Summe zusammen !



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