Täglich berichten die Medien über die dramatischen Verhältnisse in der Ukraine. Es ist absolut fürchterlich diese Nachrichten auf allen Kanälen zu sehen.
Wir, die Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG, wollen hier nicht einfach zusehen, sondern aktiv Mehrwerte in Form von jeglicher Unterstützung sowie der passenden Unterkunft schaffen. Zusätzlich werden wir mit unserem vollständigen Netzwerk & Know-how helfen.
Ein paar Punkte die sicherlich notwendig sind, werden wir über diese Seite künftig veröffentlichen & aktualisieren.
Pressemitteilung vom 18.03.2022
Kolpingstadt Kerpen – Ukraine (stadt-kerpen.de)
Pressemittelung zur Sachspenden vom 11.03.2022
Häufig gestellte Fragen – FAQ | Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz regelt Art und Höhe der staatlichen Unterstützung. Neben Grundleistungen u. a. für Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung gehört auch die medizinische Versorgung dazu.
Nach §4 AsylbLG haben die Geflüchteten Anspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, einschließlich nötiger Medikamente, sowie auf empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Schwangere und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung.
Wie die medizinische Versorgung für die Menschen aus der Ukraine umgesetzt wird, ist Ländersache.
Bisher ist es so, dass in einigen Gemeinden und Bundesländern erkrankte Personen zunächst zum Sozialamt gehen müssen, wo die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung festgestellt wird.
Sie erhalten dann einen Behandlungsschein, mit dem sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können.
Einfacher ist es, wenn die Geflüchteten – wie in einigen Bundesländern üblich – sofort eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen, die ihnen die Tür zum direkten Arztbesuch öffnet.
Die Anmeldung der Flüchtlinge bei der zuständigen Krankenkasse erfolgt ausschließlich durch das Sozialamt.
Ihnen wurde vorher eine Krankenkasse zugewiesen, mit der die Abrechnung über die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen geregelt ist. Jedoch ist nicht klar, wie aufwändig die Beantragung ist und wie lange es dauert, bis eine solche Karte den Menschen wirklich vorliegt.
Allen fliehenden Menschen – egal ob sie bei Freunden oder Verwandten oder in Flüchtlingsunterkünften unterkommen – ist empfohlen, sich in Deutschland an eine Behörde zu wenden. Das kann eine Ausländerbehörde, die Bundespolizei oder eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung sein. Der EU-Ministerrat hat am 3. März 2022 entschieden, dass für die Menschen aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wird. Ukrainische Staatsangehörige und andere Menschen aus Drittstaaten, die im Zusammenhang mit der russischen Invasion stehen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und brauchen keinen Asylantrag zu stellen. Sie erhalten existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag. Auch stehen sie dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung. Allerdings muss eine Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
hier folgen bald nähere Informationen
hier stellen wir in Kürze diverse Anträge ein
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine zusammengestellt.
Hier der offizielle Text:
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Wie so viele haben wir das Jahr 2020 beendet mit der Hoffnung auf einen Neustart.
Wir wollten einen Haken setzen unter ein Jahr, das in der jüngeren Geschichte seinesgleichen sucht. Die Zeit der pandemiebedingten Einschränkungen sollte jedoch noch nicht zu Ende gehen. Persönlich sind wir sehr dankbar, dass wir und unsere Familien gesund geblieben sind oder nur unter milden Verläufen zu leiden hatten. Beruflich können wir uns glücklich schätzen, dass unser Unternehmen durch keine gravierenden Auflagen gefährdet wurde. Ganz im Gegenteil haben sich viele Kunden für die Finanzierung von verbesserten Wohnverhältnissen oder ihre gesundheitliche Absicherung interessiert, was uns sehr freut. Uns ist bewusst, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist und es vielen Menschen in der Gesellschaft und unserem Kundenkreis ganz anders erging. Wir wünschen uns daher für uns alle im kommenden Jahr in privater sowie beruflicher Hinsicht alles Gute.
Ein weiteres Ereignis, welches uns tief erschüttert hat, ist die Flutkatastrophe vom Juli 2021. Wir sind froh, dass wir unsere 317 betroffenen Kundenfamilien zumindest durch die Koordination von Schadensmeldungen und die Verhandlung mit über 50 Gesellschaften unterstützen konnten. Erneut sind wir mit einem blauen Auge davongekommen und hatten vergleichsweise geringe Sachschäden zu verzeichnen.
Beim Abschluss einer Versicherung hoffen wir alle, dass wir sie am besten nie in Anspruch nehmen müssen. In diesem Jahr hat sich für viele Kunden gezeigt, dass der Ernstfall auch Realität werden kann. Sachlichkeit und Fairness ist in dieser emotional aufgeladenen Zeit manchmal schwer aufrecht zu erhalten. Wir sind traurig über die wenigen Kundenbeziehungen, die sich unter diesen Umständen nach vielen gemeinsamen Jahren aufgelöst haben. Umso glücklicher sind wir jedoch über die vielen neuen Kontakte, die wir in dieser kontaktlosen Zeit gewinnen konnten. Wir freuen uns schon sehr auf die vor uns liegende gemeinsame Reise.
Für das 2022 haben wir viele spannende Ideen entwickelt, die unser Unternehmen in die Zukunft führen sollen. Beizeiten erzählen wir hierzu gerne mehr. Bis dahin wünschen wir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Alexandra Steinberger war schon einige Jahre lang im Hintergrund aktiv und übernimmt ab 01.11.2020 nun auch den Posten als Assistentin der Geschäftsleitung.
Alex hat nach ihrem Master-Studium neun Jahre lang bei einem führenden Investmenthaus Europas im Portfoliomanagement gearbeitet und trug zuletzt den Titel des Vice Presidents.
Sie kann daher auf ein fundiertes Finanzwissen zurückgreifen.
Wir freuen uns sehr, sie nun noch aktiver in unserem Familienunternehmen einbinden zu können und begrüßen sie herzlich im Team.
Viel ist in Bewegung – die Qualität bleibt.
In diesem Sinne freuen wir uns sehr darauf, unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Bei Fragen, Anliegen, Lob oder Kritik sind wir sehr gern per E-Mail oder Telefon zu erreichen.
Liebe Kunden, unser Motto war schon immer „Vorsicht ist besser als Nachsicht!“. Dieses Credo ist heute wichtiger denn je. Wir möchten auch weiterhin für Sie da sein. Zu Ihrem und unserem Schutz bitten wir Sie daher:
1.) auf Händeschütteln zu verzichten und die offiziellen Hygieneempfehlungen einzuhalten. Gerne stellen wir Seife sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung.
2) während des Beratungsgesprächs den Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
3) digitale sowie telefonische Beratungsoptionen vorab mit uns zu besprechen.
4) bei Unsicherheiten bzgl. kürzlicher Kontakte oder eigenem Gesundheitszustand lieber einmal mehr den Termin zu verschieben.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund.
Ihr Team von Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG
Liebe Kunden,
das Jahr 2019 befindet sich auf der Zielgeraden, und wir möchten die Gelegenheit gerne nutzen, um uns für das bisherige Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu bedanken.
Rückblick:
Die vergangenen Jahre waren für uns geprägt von zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Aus-, Fort- & Weiterbildungen in den Bereichen des Steuer-, Versicherungs-, Renten-, Gesellschafts- & Generationenrechts. Der letzte Feinschliff im Bereich der Notfallplanung wurde mit dem Testamentsvollstrecker IHK vorangetrieben.
Hinzu kamen im Jahr 2017 die Eintragung einer eigenen Marke sowie die Entwicklung von honorierbaren Servicekonzepten.
Durch die Nutzung der Servicekonzepte konnten wir gemeinsam bis zum 30.11.2019 bereits über 21 Millionen Euro Ersparnis bei unseren Kunden generieren. Wir sind uns sicher, diese Summe in den nächsten Jahren konsequent steigern zu können, ohne dabei die Beratungsqualität und gewohnten Serviceleistungen zu vernachlässigen.
Ende 2018 wurden die bisherigen Einzelunternehmen in eine einheitliche Unternehmensform, die Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG, geändert.
2019 haben wir unsere Kundenzeitung „Steinberger® informiert“ entwickelt (Download unter https://finanzen-steinberger.de/kundenzeitung), unseren digitalen Lebensordner um eine analoge Lebensbox sowie die Büroräumlichkeiten um Spielecke, Defibrillator etc. ergänzt.
Gerne erinnern wir hiermit auch erneut an mögliche Vertragsanpassungen oder Sonderzahlungen. Hierbei stehen wir gerne beratend zur Seite.
Auch privat hat sich in den letzten Jahren vieles getan.
Nach der Geburt von Lucas im Juli 2017 kam Jonas im Juli 2019 gesund und munter zur Welt und hat die Familie komplett und die Nächte kürzer gemacht :).
Wir wünschen erholsame und besinnliche Feiertage und freuen uns auf das Jahr 2020.
Freundliche Grüße aus Kerpen